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Leistungen
Kfz-Schadengutachten bei
Haftpflichtschäden
Kfz-Schadengutachten bei Kaskoschäden
Technische Kfz-Gutachten
Lackschichtdickenmessung
Gutachten bei Bagatellschäden
Wertgutachten und Restwertermittlung
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Fahrrad-Schadengutachten an:
Fahrrad, E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
Fahrrad-Wertgutachten
Fahrradrestwertermittlungen
Sonstige Leistungen
Rechnungsprüfung
Reparaturbestätigung
Fragen
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Was ist ein Haftpflichtschaden?Der Schädiger (Unfallverursacher) ist im Haftpflichtschadensfall verpflichtet, dem Geschädigten (Unfallopfer) gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, der ihm unfallbedingt zugefügt wurde. Der Geschädigte ist nach dem Unfall so zu entschädigen, dass er keinen finanziellen Nachteil erleidet, so als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernimmt an dessen statt die regulierende Stelle (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Im Haftpflichtschadensfall können sämtliche auftretende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Hiervon klar zu differenzieren sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung. Dieser Schaden besteht in der Regel aus mehreren Positionen wie z.B. - Sachschaden - Personenschaden - Vermögensschaden
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Was ist ein Kaskoschaden?Der Versicherungsnehmer hat im Kaskoschadensfall, bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die nicht zu verwechseln sind mit den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Selbstbeteiligung zu tragen.
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Wann spricht man von einem Totalschaden?Bei einem Totalschaden handelt es sich um einen Schaden, der die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr ermöglicht (technischer Totalschaden) oder sich als unwirtschaftlich herausstellt (wirtschaftlicher Totalschaden). In diesem Fall wird anstatt der Wiederherstellung des Fahrzeuges der finanzielle Ausgleich geschaffen.
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Was bedeutet Nutzungsausfall?Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann entsprechenden Nutzungsausfallentschädigungstabellen entnommen werden. Der unabhängige Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.
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Wie berechnet sich der Wiederbeschaffungswert?Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
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Was ist die 130%-Grenze?Im Haftpflichtschadenfall dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen. Der Geschädigte kann das Fahrzeug in diesem Fall instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
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