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Bagatellschaden
Robust
In Anbetracht der technisch immer aufwendigeren Fahrzeuge ist der Bagatellschaden eigentlich eher eine Ausnahme, da die Reparaturkosten selten unter 750 € liegen. Liegt ein so genannter Bagatellschaden vor, wird ein Schadenbericht/Reparaturkostenkalkulation angefertigt, welche der Versicherung des Unfallgegners überreicht wird und als Regulierungshöhe angenommen wird.
Als qualifizierte Sachverständige werden wir Sie stets darauf hinweisen, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten tatsächlich im Bagatellschadenbereich liegen könnten. Kosten entstehen Ihnen in diesem Fall für unseren Beratungsservice nicht.
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