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Kaskoschaden
Robust
Der Versicherungsnehmer hat im Kaskoschadensfall, bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die nicht zu verwechseln sind mit den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Selbstbeteiligung zu tragen.
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